Altbauwohnung im Musikerviertel

Status
Verkauft
Wohnfläche
164 qm
Baujahr
1893
Eigentumswohnung
Zimmer
4
Schlafzimmer
3
Badezimmer
1
Balkon
ja
Keller
ja
Küche
ja
Saniert
2011-2015
Hochparterre

Eine perfekte Symbiose aus klassischer Baukultur und modernem Wohnerlebnis. Diese Wohnung im Hochparterre wurde stilvoll und historisch korrekt restauriert und im ursprünglichen Zustand wiederhergestellt. Das historische Gebäude aus der Gründerzeit wurde 1893 erbaut und in den Jahren 2011-2015 aufwendig saniert. Es liegt mitten im wohl schönsten Stadtteil Ludwigshafens, dem Musikerviertel.

Besucher betreten die Wohnung durch den repräsentativen Eingangsbereich mit elegantem Terrazzoboden. Gleich hier im Erdgeschoss erstreckt sich das wunderschöne Apartment über eine Wohnfläche von 134 Quadratmetern. Linker Hand, hin zur Straßenseite gelegen, befinden sich das große Kinderzimmer und ein Schlafzimmer. Vis a vis befindet sich das Badezimmer welches mit ebenerdig begehbarer Regendusche, großer Badewanne und Bidet ausgestattet ist.

Von der Diele ausgehend betritt man das Wohnzimmer und die angrenzende wintergartenähnliche Loggia die als Essbereich dient. Angrenzend betritt man die großzügige Küche, die auch über den Flur zur Diele erreichbar ist. Hier, auf der efeubewachsenen Rückseite des Hauses, befindet sich ein kleiner Balkon. Dort genießt man im Sommer bei einer Tasse Kaffee den Blick ins satte Grün des Hinterhofes. Die hochwertige Ausstattung umfasst Vollholzdielen in den Wohnräumen, Bisazza-Mosaikfliesen im Bad, eine elegante Einbauküche, neue Jalousien, maßgefertigte Regale und ein modernes Beleuchtungssystem. Ein Gäste-WC und ein Kellerraum ergänzen das exklusive Wohnerlebnis auf praktische Weise.

Haftungsauschluss: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Preisgestaltung, Unterlagen, Wohnflächenberechnungen, etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter (oder einem Dritten) stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht, da diese von uns nicht überprüft wurden.

Geldwäschegesetz: Als Maklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz verpflichtet, bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dazu ist erforderlich, nach § 11 Geldwäschegesetz die Daten Ihres Personalausweises festzuhalten, mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs.

Leben im Stadtteil

Die fußläufig erreichbaren Cafés, Bäckereien, Geschäfte und Spielplätze prägen das Leben im begehrten Musikerviertel von Ludwigshafen. Die in unmittelbarer Nähe befindliche Parkinsel lädt zum Spazierengehen und Radfahren am Rheinufer ein. Mit dem ÖPNV ist die Mannheimer Innenstadt binnen weniger Minuten erreichbar. An Wochenenden lockt die nahegelegene Pfalz als Ausflugsziel.

Sie können sich vorstellen hier zu wohnen?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Frau
Herr
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Die Anfrage konnte nicht gesendet werden!